Dienstleistungen

Immobilienbewertung & Beratung

Die Gründe für die Notwendigkeit eines Gutachtens sind sehr verscheiden:
Immobilienbewertung bei einer Erbschaft

Erben bringt Segen, oft aber auch Sorgen. Drückt die hohe Erbschaftssteuer? Stellt ein Miterbe Forderungen oder wollen Sie selbst innerhalb einer Erbengemeinschaft ausgezahlt werden?
Das Finanzamt definiert den Immobilienwert als Grundlage der Besteuerung nach einem stark vereinfachten Verfahren. Die Besichtigung der Immobilie ist nicht erforderlich. Mindernde Mängel wie eine hohe Immobilienabnutzung bleiben so unberücksichtigt. Die im Zweifelsfall überhöhten Werte treffen dann nicht den tatsächlichen Verkehrswert. Erben können nach §198 Bewertungsgesetz durch ein unabhängiges Gutachten den geringeren Wert dokumentieren und die anfallende Steuerlast mindern. Gerade bei familiären Erbauseinandersetzungen empfiehlt sich die Bewertung durch einen Sachverständigen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Bei einer hochwertigen Immobilienerbschaft sollte man auf Nummer sicher gehen.

Immobilienbewertung bei einer Ehescheidung

Eine Scheidung tut nicht nur emotional weh. Sind gemeinsame Immobilien vorhanden, steht eine Auszahlung an, muss Zugewinn durch Immobilienbesitz berechnet werden oder wollen Sie im Vorfeld einer Scheidung die finanziellen Konsequenzen kennen?
Ist in einer Ehe Immobilienvermögen vorhanden, muss bei einer Scheidung meist der Zugewinn nach § 1373 BGB festgestellt werden. Meist unabhängig davon, ob die Immobilie im gemeinsamen Besitz ist oder nur einer der Ehepartner im Grundbuch angegeben ist. Nicht selten fordern weitere strittige Sachverhalte Klärung, etwa in die Immobilie erbrachte Arbeits- oder Geldleistungen eines Ehegatten. Das Streitpotenzial ist hier besonders hoch. Sinnvoll, prozessfördernd und kostensparend ist es, beide Ehegatten in die Klärung einzubeziehen. Eine objektive, unabhängige Bewertung durch den öffentlich bestellten Sachverständigen empfiehlt sich bereits vorab.

Immobilienbewertung zur Vorlage beim Finanzamt

Der Fiskus will es immer genau wissen. Wollen Sie eine Immobilie in das Betriebsvermögen einbringen oder herauslösen? Müssen Sie Erbschaftssteuer zahlen? Fragt Ihr Finanzamt nach dem gemeinen Wert Ihrer Unternehmensimmobilien?
Das Finanzamt bestimmt den gemeinen Wert (Grundbesitzwert) einer Immobilie nach einer gesetzlich geregelten, sehr vereinfachten Berechnungsformel, meist ohne vorherige Inaugenscheinnahme. Unterlagen und Fakten, die zur objektiven Bewertung beitragen würden bleiben in der Regel unberücksichtigt. Die tatsächliche Sachlage wird nicht detailliert beleuchtet. Fällt die Bewertung zu hoch aus, kann der Steuerpflichtige durch den „Nachweis des niedrigen gemeinen Wertes“ (nach § 198 BewG) mit Hilfe eines Verkehrsgutachtens die Sachlage wenden.

Bei der Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten können Sie, falls Sie die Immobilie weiter nutzen wollen, Wohn-, Nießbrauch- oder Rentenrechte vereinbaren. Rechtsverbindliche Eintragungen ins Grundbuch wirken sich auf den Verkehrswert aus. Lassen Sie sich daher frühzeitig durch einen Sachverständigen beraten.

Immobilienberatung bei An- & Verkauf

Eine Immobilie ist der Wunsch Vieler. Manche fühlen sich aber dieser komplexen und kostspieligen Transaktion nicht gewachsen. Hier ist der unvoreingenommene Rat des sachkundigen Profis gefragt.
Immobilienkauf und Immobilienveräußerung dürfen in ihrer Tragweite nicht unterschätzt werden. Beim Autokauf lassen Sie sich ja auch beraten. Aber bei der Immobilie gibt es ungleich mehr zu beachten und – Sie binden sich viel länger. Riskieren Sie beim Verkauf keinen Verlust und beim Kauf keine Übervorteilung. Holen Sie den Sachverständigen als Berater ins Boot.

Immobilienbewertung bei Pflegschaften

Pflegebetreuung ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit vielen Pflichten. Geht es um Immobilienfragen, etwa bei der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts beim Verkauf brauchen Sie mehr als guten Willen.
Als Betreuer müssen Sie speziell bei Immobilienangelegenheiten besonders sorgfältig und sensibel vorgehen. Sie treffen für den Betreuten finanziell weitreichende Entscheidungen und müssen sich gegenüber Vormundschaftsgericht und Verwandten rechtfertigen. Erfahrung reicht hier oft nicht aus. Für eine optimale Abwicklung benötigen Sie Expertenrat. Wir stehen Ihnen ab der ersten, unverbindlichen Information bis zum vorlagefähigen Verkehrswertgutachten verlässlich zur Seite. Ein Verkehrswertgutachten sichert Sie gegen eventuelle Haftungsfälle oder böse Überraschungen bei der vormundschaftlichen Genehmigung ab.


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